Rechtsprechung
LSG Hessen, 06.04.2006 - L 1 KR 152/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 39 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Begriff der Krankheit - Kostenübernahme -Brustvergrößerung - psychische Störung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme für einen beidseitigen Brustaufbau durch eine gesetzliche Krankenkasse; Anforderungen an eine die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auslösende Krankheit; Deutlicher Rückgang des Brustvolumens als körperliches Funktionsdefizit bzw. als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Krankenversicherung: Kleine Brüste sind keine Krankheit
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Kleine Brüste sind keine Krankheit; Krankenversicherungsrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht
- krankenkassen.de (Kurzinformation)
Kleine Brüste sind keine Krankheit - Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Brustvergrößerung
- hessen.de (Pressemitteilung)
Krankenversicherung: Kleine Brüste sind keine Krankheit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kleine Brüste sind keine Krankheit
Verfahrensgang
- SG Gießen, 12.05.2005 - S 21 KR 75/04
- LSG Hessen, 06.04.2006 - L 1 KR 152/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2006 - L 1 KR 152/05
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat diese Grundvoraussetzung dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur dann gegeben ist, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R - m.w.N. aus der Rspr.).Die Auffälligkeiten müssen der Art sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen, quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar machen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004, a.a.O).
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten eines operativen Eingriffs in einem im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen, derartige Maßnahmen obliegen der Eigenverantwortung des Versicherten (BSG, Urteil vom 9. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R - Urteil vom 19. Oktober 2004, a.a.O.).
In ständiger Rechtsprechung und unter Berufung auf die diesbezüglichen medizinischen Erkenntnisse bzw. wissenschaftliche Bewertung hat das Bundessozialgericht festgestellt, die Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen sei sehr schwierig und die Erfolgsprognose grundsätzlich unsicher (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004, a.a.O.).
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - …
Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2006 - L 1 KR 152/05
Nach den Beispielen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt der Rechtsbegriff der Krankheit in der Variante der entstellenden Wirkung vielmehr bei Auffälligkeiten vor, die es dem Betroffenen erschweren oder gar unmöglich machen, sich frei und unbefangen unter den Mitmenschen zu bewegen, da er naturgemäß ständig alle Blicke auf sich zieht und zum Objekt der Neugier wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 R). - BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2006 - L 1 KR 152/05
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten eines operativen Eingriffs in einem im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen, derartige Maßnahmen obliegen der Eigenverantwortung des Versicherten (BSG, Urteil vom 9. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R - Urteil vom 19. Oktober 2004, a.a.O.).